13. Vorbemerkung zur Strafzumessung Für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz hat die Vorinstanz eine Geldstrafe in der Höhe von 45 Tagessätzen à CHF 170.00, 22 Tagessätze davon unbedingt, ausgesprochen. Diese Strafe ist in Rechtskraft erwachsen, weswegen keine Zusatzstrafe zum neusten Urteil gemäss Strafregisterauszug vom 4. August 2016 (Verurteilung zu einer Geldstrafe) auszusprechen sein wird.