_ seinerseits teils für die Kundenaquise, teils jedoch auch für die Übergabe der Droge. C.________ profitierte von diesem Vorgehen insofern, als ihm gratis Marihuana zum Eigenkonsum zur Verfügung stand und ihm diesbezüglich durch den Beschuldigten keine Beschränkungen auferlegt wurden. Weiter indiziert auch das Vertrauensverhältnis, welches zwischen C.________ und dem Beschuldigten bestanden haben muss, die Bandenmässigkeit. Beide kannten sich gemäss ihren übereinstimmenden Aussagen bereits seit Jahren. Die Tatsache, dass C._____