Weiter bestand der Tatbeitrag von C.________ auch darin, dass er Abnehmer und Kunden wie E.________ und einen Arbeitskollegen an den Beschuldigten verwies. Auch beim Abpacken der Drogen war er vereinzelt behilflich. C.________ hatte schliesslich teilweise auch das Marihuana für die Abnehmer bereit gelegt und die Bezahlung dafür an den Beschuldigten weitergeleitet. Die Arbeitsteilung zwischen C.________ und dem Beschuldigten sah demnach so aus, dass der Beschuldigte für den Verkauf und das Inkasso zuständig war, C.________ seinerseits teils für die Kundenaquise, teils jedoch auch für die Übergabe der Droge.