___ statt. Dieser leistete in Arbeitsteilung mit dem Beschuldigten insofern tatbestandsmässige und relevante Beiträge, als er dem Beschuldigten zunächst einmal seinen Keller als Drogenbunker zur Verfügung stellte. Durch diesen gemeinsamen Entschluss, den Drogenbunker entfernt vom Ort des Verkaufs, also der F.________Bar, zu betreiben, minimierten die beiden das Risiko, dass das Marihuana entdeckt wurde. Dadurch wurden sowohl der Beschuldigte als auch C.________ im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung psychisch gestärkt, was ihnen die Fortführung der Delinquenz erleichterte. Weiter bestand der Tatbeitrag von C.___