von weiteren solchen Straftaten voraussehen lässt (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_286/2011 vom 29. August 2011, E. 1.4). Vorliegend ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte und C.________ seit dem Jahr 2010, als der Drogenbunker im Keller von C.________ errichtet wurde, eine