Die vom Beschuldigten genannte Steigerung bezüglich des MDMA Konsums ist nicht glaubhaft. Es sind schlicht keine Gründe ersichtlich, wieso der Beschuldigte anfangs zu tiefe Angaben hätte machen sollen, zumal er stets behauptet hatte, das MDMA nicht weiterverkauft zu haben. Angesichts der Tatsache, dass der beim Beschuldigten anlässlich seiner Anhaltung durchgeführte Drogentest negativ ausfiel, ist weiter auch nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte ein regelmässiger Konsument von MDMA war und jedes Wochenende Drogen einnahm (pag.