11 nicht plausibel erscheinen zu lassen. Bei einem Markpreis von CHF 80.00 pro Gramm hätte das sichergestellte MDMA CHF 15‘600.00 gekostet. Der Beschuldigte will selbst nur CHF 3‘500.00 dafür bezahlt haben (pag. 413). Dieser Preis ist selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beschuldigte eine grössere Menge erworben hatte, nicht glaubhaft. Der angeblich äusserst vorteilhafte Preis vermag damit den Besitz zum Eigenkonsum nicht zu belegen. Kommt hinzu, dass das aufgefundene MDMA teilweise bereits portioniert war (vgl. pag. 223, 109 und 111). Dass der Beschuldigte das MDMA auch abgepackt hatte,