9 8.5.4 Beweisergebnis Die Kammer erachtet daher aufgrund der glaubhaften Angaben der Beteiligten folgenden Sachverhalt als erwiesen: - Der Beschuldigte und C.________ beschlossen gemeinsam im Jahr 2010, den Drogenbunker im Keller von C.________ zu errichten. Beide profitierten von diesem Arrangement. Der Beschuldigte trennte den Drogenbunker von seinem Zuhause und der F.________Bar, wo bereits Hausdurchsuchungen stattfanden und minimierte damit das Risiko, entdeckt zu werden.