8.5.3 Würdigung der Aussagen von E.________ E.________ bestätigte seinerseits, dass er zuerst von C.________ Drogen erworben habe. Später sei er durch diesen an den Beschuldigten verwiesen worden. Er habe die Drogen in der F.________Bar bestellt und bezahlt, anschliessend seien die Drogen in der Wohnung von C.________ für ihn bereit gelegt worden. E.________ bestätigte weiter, dass er schon seit dem Jahr 2003 Marihuana bei C.________ erworben habe, dieses habe vom Beschuldigten gestammt. C.________ habe das Geld jeweils auch dem Beschuldigten übergeben (pag.