_ C.________ machte bereits von Beginn des Strafverfahrens an detailliertere Angaben als der Beschuldigte. So gab er bereits anlässlich der ersten Einvernahme vom 26. April 2013 zu, der Beschuldigte habe die aufgefundenen Drogen bei ihm gelagert, da die Polizei bereits einmal bei ihm gewesen sei und es auch in der F.________Bar in Biel bereits eine Razzia gegeben habe. Der Drogenbunker sei eine gemeinsame Idee gewesen. Er sei seinerseits so zu Marihuana gekommen, ohne es auf der Gasse besorgen zu müssen. Der Beschuldigte habe einen Schlüssel zu seiner Wohnung gehabt und sei regelmässig vorbeigekommen.