6. Vorbemerkung Wie unter dem Titel Verfahrensgegenstand dargelegt, ist das erstinstanzliche Urteil in weiten Teilen in Rechtskraft erwachsen, weswegen sich Ausführungen hierzu erübrigen. Im Folgenden wird ausschliesslich auf die beiden durch die Kammer zu überprüfenden Schuldsprüche bzw. den angefochtenen Teil des Schuldspruchs einzugehen sein.