5. das Rückversetzungsverfahren eingestellt wurde, unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern; 6. die beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien sowie das beschlagnahmte iPhone 4 zur Vernichtung eingezogen und die beschlagnahmten Bargeldbeträge zur Deckung der Geldstrafe verwendet werden; 3 II. A.________ sei zusätzlich schuldig zu erklären: