d) der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gemäss AKS A, Ziff. 3.1-3.4, e) der Widerhandlungen gegen das AHV-Gesetz gemäss AKS A, Ziff. 4; 4. A.________ verurteilt wurde a) zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 170.00, wovon 22 Tagessätze zu bezahlen sind und bei 23 Tagessätzen der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde, b) zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage), c) zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten;