2 Strafzumessung (Freiheitsstrafe) sowie die entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen focht er an (pag. 1022 ff). Mit Eingabe vom 17. März 2016 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass sie weder Anschlussberufung erkläre noch ein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten beantrage (pag. 1030f.). 3. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. November 2016 stellte Staatsanwältin D.________ namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1069 ff.): I.