Weiter wurde er schuldig erklärt der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und der Widerhandlungen gegen das AHV-Gesetz. Der Beschuldigte wurde schliesslich in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, wovon 14 zu vollziehen seien, zu einer teilbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend total CHF 7‘650.00, wovon 22 Tagessätze zu bezahlen seien, sowie zu einer Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 1'000.00 und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 15‘903.55 verurteilt.