1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 5. November 2015 (pag. 909 ff.) wurde das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (nachfolgend BetmG) in einigen Fällen ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt. Der Beschuldigte wurde zudem freigesprochen von der Anschuldigung der Geldwäscherei, ebenfalls ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.