12 Die 2. Strafkammer beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Die Kosten des oberinstanzlichen Beschwerdeverfahrens von CHF 800.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt