___ (Massnahmenzentrum) vorläufig ausgesetzt, er vom E.________ (Massnahmenzentrum) zur Verfügung gestellt und die ASMV inzwischen mit Verfügung vom 02. November 2015 die Bewilligung des WAEX widerrufen, den Beschwerdeführer ins Regime des offenen Massnahmenvollzugs zurückversetzt und sämtliche bisher bewilligten Vollzugslockerun- 9 gen bis auf weiteres sistiert hat (POM-Dossier BD 228/15: Verfügung der ASMV vom 02. November 2015).»