Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt die Gutachterin im Gutachten 2015, wenn sie ausführt, die Impulsivität des Beschwerdeführers trete heute im Vergleich zur Beurteilung von vor einem Jahr deutlich stärker negativ in Erscheinung, seine Zuverlässigkeit habe abgenommen und die Möglichkeiten des Riskmanagements hätten sich verschlechtert. Die aktuelle Ausgangslage (problematischer Umgang mit dem Thema Sucht, zu Beginn illegale Beschaffung von Ritalin, Verlust des externen Arbeitsplatzes, Massnahmeverweigerung) sei legalprognostisch sehr ungünstig, und man komme in der Gesamtschau zum Schluss, dass das Risiko eines erneuten Gewaltdeliktes unter diesen Be-