Der Konsum von angeblich alkoholfreiem Bier am ersten Wochenende nach Lockerung sei sehr negativ zu bewerten. Dieses Verhalten zeige an, dass der Beschwerdeführer entweder nicht willens oder nicht in der Lage sei, mit dem Thema "Suchtmittel" so umzugehen, wie es angesichts seiner Vorgeschichte und der Bedeutung für das Deliktrisiko angemessen wäre. Hier sei letztlich eine unzureichende Verantwortungsübernahme erkennbar. Der Beschwerdeführer gehe mit dem Problembereich "Sucht" angesichts seiner Vorgeschichte völlig unangemessen und verantwortungslos um (POM-Dossier BD 228/15: Gutachten 2015, S. 32, 37, 40, 44).