Sodann ergibt sich aus den Akten, dass der Beschwerdeführer trotz Einnahme von (ihm nunmehr verschriebenem) Ritalin (Vorakten ASMV: pag. 1141), welches ihm eigenen Angaben zufolge beim Abbau innerer Spannung hilft (Vorakten ASMV: pag. 931) und ihn folglich ruhiger machen sollte, gegenüber seinem ehemaligen externen Arbeitgeber und auf die vorläufige Rückversetzung ins E.________ (Massnahmenzentrum) impulsiv reagierte und auch mit etwas Distanz nicht in der Lage war, rational abzuwägen, was für ihn auf dem Spiel steht (z.B. strengeres Vollzugsregime, Reduktion