Auf diese Differenzen angesprochen, habe der Beschwerdeführer defensiv reagiert, weshalb letztlich die frühzeitige und nötige Unterstützung zur Bewältigung der vorhandenen Uneinigkeiten verunmöglicht worden sei (Vorakten ASMV: pag. 1183). Dieser Unwille des Beschwerdeführers, Einblicke in seine persönlichen Angelegenheiten und Befindlichkeiten zu geben, ist im Übrigen auch daran ersichtlich, dass er sich der Exploration anlässlich der Erstellung des jüngsten Gutachtens verweigerte (Vorakten ASMV: pag. 1177, 1190).