Seine Motivation, Vereinbarungen einzuhalten, sei gering gewesen. Aus den regelmässigen Gesprächen mit dem Beschwerdeführer habe nicht eruiert werden können, wie weit fortgeschritten die Differenzen am Arbeitsplatz bereits gewesen seien. Auf diese Differenzen angesprochen, habe der Beschwerdeführer defensiv reagiert, weshalb letztlich die frühzeitige und nötige Unterstützung zur Bewältigung der vorhandenen Uneinigkeiten verunmöglicht worden sei (Vorakten ASMV: pag.