Seine Hemmschwelle, die Kooperation zu verweigern, wenn ihm die Vorgehensweise des E.________ (Massnahmenzentrum) nicht gefallen habe, sei tief angesetzt, und er nicht bereit gewesen, kurz vor Ende der Massnahme noch viel Energie in die Zusammenarbeit zu investieren, was er auch keineswegs beschönigt habe. Er habe zudem weiterhin nur ungern Informationen über seine persönlichen Angelegenheiten preisgegeben. Seinen Verstössen gegen die WAEX-Vereinbarung sei er zudem eher gleichgültig gegenüber gestanden (Vorakten ASMV: pag. 1182). Seine Motivation, Vereinbarungen einzuhalten, sei gering gewesen.