c. Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschwerdeführer nach einem günstigen Verlauf während weniger Monate im WAEX von seinem externen Arbeitgeber mit der sinngemässen Begründung, der Beschwerdeführer sei respektlos und unzuverlässig gewesen und habe auf eine Verwarnung impulsiv und inadäquat reagiert, am 24. August 2015 freigestellt und die Arbeitsstelle sodann gekündigt wurde (Vorakten ASMV: pag. 1058 ff., 1074 f., 1087 f., 1119, 1182). Als Folge des Stellenverlustes arbeitete der Beschwerdeführer wieder im E.________ (Massnahmenzentrum), wohnte aber nach wie vor ausserhalb der Institution (Vorakten ASMV: pag. 1074 f.). Er befand sich also faktisch wieder im Regime des WEX.