Der Beschwerdeführer habe an seinem Entscheid festgehalten, obwohl man ihm dessen Folgen aufgezeigt habe. Grundsätzlich sei bei einem Antrag auf Abbruch immer die Option zu prüfen, den betroffenen Eingewiesenen bis zur Verlegung zu sichern. Im Zweifelsfall habe die Sicherung Vorrang.