12. Rechtsbegehren 3: Der Beschwerdeführer verlangt subeventualiter weiter, der Entscheid der POM vom 19. Januar 2016 sei aufzuheben und es sei die Fortführung der Massnahme bis zum Ablauf der Massnahmedauer im WAEX, eventualiter im offenen Massnahmenvollzug, anzuordnen. Es stellt sich zunächst die Frage, ob der Beschwerdeführer diesbezüglich ein rechtlich geschütztes Interesse hat. So machte die POM geltend, das Verfahren sei als gegenstandslos abzuschreiben, weil der Beschwerdeführer zwischenzeitlich aus der Haft entlassen worden sei.