Der Beschwerdeführer nahm zur Eingabe der POM Stellung und begründete insbesondere, weshalb er entgegen der Auffassung der POM weiterhin ein schutzwürdiges Interessen an der Beurteilung seiner Beschwerde habe (pag. 123 ff.). Der Beschwerdeführer hielt folglich an seinen Anträgen fest. Er verlangte insbesondere erneut, es sei die Ungesetzlichkeit und Verfassungswidrigkeit der Sicherheitshaft festzustellen sowie er sei für den unrechtmässig erlittenen Freiheitsentzug zu entschädigen.