6. Mit Schreiben vom 10. März 2016 wies die POM darauf hin, dass beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau ein Verfahren hängig sei betreffend Umwandlung der stationären Suchtbehandlung in eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB (pag. 75 ff.). Sie beantragte die Sistierung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsentscheides über die Umwandlung der Massnahme. Diesen Antrag wies der Verfahrensleiter mit der Begründung ab, es handle sich vorliegend um einen anderen Streitgegenstand (pag.