3. Gegen diese beiden Verfügungen erhob der Beschwerdeführer, damals vertreten durch Rechtsanwalt F.________, am 2. Oktober 2015 bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: POM) Beschwerde (vgl. amtliche Akten POM). Er verlangte, es seien die Verfügungen der ASMV vom 1. und 4. September 2015 aufzuheben sowie es sei festzustellen, der verfügte Arrest bzw. die Verlegung ins Regionalgefängnis Bern seien zu Unrecht erfolgt und mit CHF 200.00 pro Tag