2. Mit Verfügung vom 1. September 2015 ordnete die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: ASMV) Schutz- und Sicherheitsmassnahmen über den Beschwerdeführer an (vgl. amtliche Akten POM [nicht paginiert]). Sie setzte das noch bestehende Wohnexternat (WEX) für unbestimmte Zeit aus und versetzte den Beschwerdeführer ab sofort in den internen Vollzug. Mit Verfügung vom 4. September 2015 wurde der Beschwerdeführer bis auf weiteres ins Regionalgefängnis Bern verlegt.