A.________ wird schuldig erklärt: des Raubes, begangen am 25. Dezember 2013 in Bern zN D.________ im Deliktsbetrag von ca. CHF 230.00; und gestützt darauf sowie gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I. hiervor und in Anwendung der Artikel 22, 40, 47, 48a, 49 Abs. 1 und 2, 51, 139 Ziff. 1, 140 Ziff. 1, 144 Abs. 1, 186 StGB 426 Abs. 1 und 428 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. August 2014. Die Polizeihaft von einem Tag wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet.