Die Kammer erachtet eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 11 Monate (durchschnittlicher Asperationsfaktor von 50%) deshalb als angemessen. Folglich ergibt sich eine Gesamtstrafe für alle zu beurteilenden Delikte von 29 Monaten Freiheitsstrafe (Einsatzstrafe von 18 Monaten plus Asperation von 11 Monaten). Davon ist nun die dem Beschuldigten am 12. August 2014 auferlegte Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu subtrahieren, womit sich eine Zusatzstrafe von 17 Monaten Freiheitsstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. August 2014 ergeben würde.