24 Raub zum Nachteil des Opfers P.________ (18 Monate) zu asperieren. Bezüglich dem Diebstahl, der Sachbeschädigung und dem Hausfriedensbruch ist ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang gegeben. Zudem agierte der Beschuldigte meist aus dem gleichen Motiv, es handelt sich bei fast allen Delikten um Beschaffungskriminalität. Die Kammer erachtet eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 11 Monate (durchschnittlicher Asperationsfaktor von 50%) deshalb als angemessen.