Eine Korrektur ist dabei für den Raub zum Nachteil von Opfer D.________ vorzunehmen. Um dem Beschuldigten seine Vorstrafen nicht doppelt zu belasten, ist die dafür vorgenommene Straferhöhung von drei Monaten wegzulassen. Es verbleibt damit für den Raub zum Nachteil des Opfers D.________ eine Strafe von 16 Monaten Freiheitsstrafe. Diese Strafe ist nun zusammen mit den Strafen für die weiteren Delikte aus dem neuen Verfahren (220 Tage Freiheitsstrafe) sowie aus dem früheren Verfahren vom August 2014 (65 Tage Freiheitsstrafe) zur Einsatzstrafe für den