Weiter zu bestimmen ist die Strafe für die anderen Delikte, welche Gegenstand des Strafverfahrens vor dem Einzelgericht im August 2014 waren. Die Kammer erachtet hierfür in Anlehnung an die VBRS-Richtlinien eine Strafe in der Grössenordnung von insgesamt 65 Tagen Freiheitsstrafe als angezeigt (Diebstahlversuch 20 Tage, Entwenden eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch 15 Tage, versuchtes Entwenden eines Motorfahrzeugs 10 Tage sowie Führen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis 20 Tage). Zu berücksichtigen sind weiter die hiervor festgesetzten Strafen für die im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Delikte. Eine Korrektur ist dabei für den Raub zum Nachteil von Opfer D._____