Die Täterkomponenten wirken sich mit Ausnahme des Vorlebens neutral aus. Die umfangreichen und einschlägigen Vorstrafen führen indes zu einer Straferhöhung um drei Monate. Insgesamt erachtete die Kammer damit für den Raub zum Nachteil von P.________ eine Strafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe als angemessen. Diese Freiheitsstrafe bildet nun technisch die Einsatzstrafe im Rahmen der Gesamtstrafenbildung. Weiter zu bestimmen ist die Strafe für die anderen Delikte, welche Gegenstand des Strafverfahrens vor dem Einzelgericht im August 2014 waren.