von der weiteren Einwirkung abhalten. Weiter erschwerend wirkt sich das gemeinsame Einwirken des Beschuldigten und seiner Freundin auf das Opfer P.________ aus. Insgesamt ergibt sich aufgrund der objektiven Tatschwere eine Einsatzstrafe von 17 Monaten. Im Rahmen der subjektiven Tatkomponenten sind die Willensrichtung und Beweggründe des Beschuldigten als neutral zu bewerten. Eine Reduktion der Einsatzstrafe gestützt auf Art. 47 StGB ergibt sich auch hier wegen der leichten Verminderung der Schuldfähigkeit, namentlich um zwei Monate. Damit resultiert aus den Tatkomponenten eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Täterkomponenten wirken sich mit Ausnahme des Vorlebens neutral aus.