Dem ist beizupflichten. Es ist folglich die Einsatzstrafe hierfür zu bestimmen: Zur Schwere der Verletzung des Rechtsgutes ist festzuhalten, dass sich diese wegen der doch erhebliche Traumatisierung des am helllichten Tag auf offener Strasse massiv angegriffenen Opfers P.________ erschwerend auswirkt. Ebenfalls straferhöhend wirkt sich die Art und Weise des Vorgehens aus, bei welchem während längerer Zeit massive körperliche Gewalt seitens zweier Personen ausgeübt wurde. Der Beschuldigte und seine Freundin liessen sich auch nicht durch die Gegenwehr des Opfers P.________ von der weiteren Einwirkung abhalten.