12.2 Strafzumessung für die weiteren Delikte a. Zu den Diebstählen und dem Versuch Die Vorinstanz hielt zu den Diebstählen und dem Versuch fest (pag. 631): «Vorliegend muss sich A.________ nun insgesamt drei Einbruchsdiebstähle mit einem Gesamtdeliktsbetrag von ca. CHF 1'109.00 verantworten. Dabei war das Vorgehen stets in etwa das gleiche. A.________ nutzte die sich bietenden Gelegenheiten, verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu den Büroräumlichkeiten, die er anschliessend nach brauchbaren Gegenständen / Bargeld durchsuchte. Dass er diese Einbruchsdiebstähle zusammen mit C.__