Negativ fällt jedoch eindeutig ins Bild, dass A.________ während hängigem Strafverfahren weiter delinquierte, was im April und Juni 2015 zu je einer neuen Verurteilung führte. Da es sich insbesondere erneut um einschlägige Verurteilungen handelt, bedeutet dies, dass der A.________ zuvor gewährte leichte Geständnisrabatt gleich wieder aufgehoben wird. Die Strafempfindlichkeit stuft das Gericht in seinem Fall als durchschnittlich ein. Als Fazit zu den Täterkomponenten ist folglich festzuhalten, dass sich diese - abgesehen von der Erhöhung wegen den (zum Teil einschlägigen) Vorstrafen - allesamt neutral auswirken.