Im Weiteren ist auch noch auf das Urteil des Regionalgerichts Bern - Mittelland vom 12. August 2014 zu verweisen. Dort wurde A.________ wegen Raubes, Diebstahlsversuchs, mehrfacher Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch und wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt (vgl. dazu Beilageakten, SK 14 290, pag. 302 ff., insbesondere pag. 305). Dieses Urteil ist in Rechtskraft erwachsen (vgl. dazu Beilageakten, SK 14 290, pag.