• Urteil der Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 24. Juni 2015 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Konsumwiderhandlungen; verurteilt zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 200.00.