• Urteil der Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 01. April 2015 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Konsumwiderhandlungen, Hinderung einer Amtshandlung, Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Führens eines Motorfahrzeuges trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahls; verurteilt zu einer unbedingten Geldstrafe von 115 Tagessätzen à CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 200.00;