• Urteil der Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 30. Oktober 2012 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, Beschimpfung, Drohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, mehrfacher Tätlichkeiten und Konsumwiderhandlungen; verurteilt zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à CHF 30.00 und zu einer Buses von CHF 600.00;