• Urteil der Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 22. September 2011 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Konsumwiderhandlungen sowie Entwendung 20 zum Gebrauch; verurteilt zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 500.00;