• Urteil des Kreisgerichts VIII Bern - Laupen vom 29. November 2004 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Konsumwiderhandlungen; verurteilt zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 17 Monaten, abzüglich 112 Tage Untersuchungshaft; • Urteil des Kreisgerichts VIII Bern - Laupen vom 23. März 2007 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Konsumwiderhandlungen sowie Widerhandlungen gegen das Transportgesetz; verurteilt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten, abzüglich 111 Tage Untersuchungshaft, zu einer Busse von CHF 400.00, sowie unter Anordnung einer stationären Suchtbehandlung gemäss Art. 60 aStGB;