• Urteil des Gerichtskreises VIII Bern - Laupen vom 22. Juli 1999 wegen bandenmässigen Raubes, einfacher Körperverletzung, Nötigung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Konsumwiderhandlungen; verurteilt zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 33 Monaten, abzüglich 70 Tage Untersuchungshaft, und unter Anordnung einer ambulanten Behandlung für Rauschgiftsüchtige gemäss Art. 44 Abs. 1 aStGB;