c. Täterkomponente Bezüglich der Täterkomponenten kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 633 ff.): Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von A.________ wird grundsätzlich auf das entsprechende Faszikel in den Akten verwiesen (vgl. dazu pag. 295 ff.).