offenbarte also doch eine gewisse Beharrlichkeit. So liess er es nämlich nicht nur bei einem Schlag bewenden. Im Gegenteil: Er liess nicht locker, als der erste Schlag keine Wirkung zeigte, sondern teilte weitere Schläge aus und griff D.________ auch im Halsbereich an. Unbestrittenermassen stand D.________ an jenem Abend unter Alkohol- und auch Drogeneinfluss. Aus diesem Grund musste A.________ zwar wohl keine heftige Gegenwehr überwinden. Dass er aber gegen eine Person vorgeht, die sichtbar Schlagseite aufweist, ist doch als verwerflich zu bezeichnen.»